Ökologische Baubegleitung

Im urbanen Raum werden häufig Bauvorhaben in der Nähe von Bäumen durchgeführt. Auf Grund beengter räumlicher Verhältnisse kann es notwendig sein, dass Arbeiten in Kronennähe oder im geschützten Wurzelraum der Bäume erforderlich sind. Dies ist häufig bei Leitungsarbeiten im öffentlichen Straßenraum und bei Hochbauprojekten der Fall.

Bei der ökologischen Baubegleitung wird die Baumaßnahme durch den Gehölzsachverständigen von Beginn der Arbeiten bis zur Fertigstellung des Projektes durch regelmäßige Begehungen begleitet und die Einhaltung der vor Baubeginn festgelegten Baumschutzmaßnahmen überwacht. Bei auftretenden Konflikten in der Bauausführung mit ober- und unterirdischen Baumteilen wird der Auftraggeber bei der Festlegung von baumschonenden Lösungen unterstützt.

Baumuntersuchungen

Insbesondere zur Feststellung der Verkehrssicherheit können sich eingehende Untersuchungen von Bäumen oder Baumteilen als erforderlich erweisen, wenn nach der Baumkontrolle Zweifel an der Verkehrssicherheit und der zu treffenden Maßnahmen verbleiben.
Dabei werden die besonderen Schadsymptome am Baum ausführlicher untersucht, um eine sichere Einschätzung der Verkehrssicherheit zu erreichen und Maßnahmen zielgerichtet festlegen zu können.
Dazu wird eine für das betreffende Schadsymptom geeignete Untersuchungsmethode ausgewählt. Grundlage jeder Baumuntersuchung ist zunächst eine intensive, visuelle Untersuchung, die ggf. mit technischen Untersuchungsverfahren weitergeführt wird.

Beratung bei Bauvorhaben

Bei der Planung von Bauvorhaben wird häufig schon im Vorfeld versucht, möglich negative Auswirkungen auf den Gehölzbestand durch die frühzeitige Beteiligung eines Sachverständigen zu vermeiden.
Grundlage ist der vorhandene Planungsstand, dessen praktische Umsetzung im Baugebiet dann durch den Sachverständigen auf mögliche negative Auswirkungen auf den vorhandenen Baumbestand überprüft wird.

Wertermittlungen

Bei geplanten Fällungen oder erfolgten Beschädigungen von Gehölzen stellt sich häufig die Fragen des Baumwertes bzw. der Höhe der zugefügten Schädigung. Für solche Fragestellungen hat sich das Modifizierte Sachwertverfahren nach Koch („Methode Koch“)
seit Jahrzehnten etabliert und ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt.
Die Wertermittlung bei Gehölzen erfolgt bei der Methode Koch anhand der zur Wiederherstellung des Gehölzes notwendigen Normalherstellungskosten des Garten- und Landschaftsbaus am jeweiligen Standort.
Ausgangspunkt der Wertermittlung ist die Frage nach der Funktion des Gehölzes für das betreffende Grundstück. Die Funktion wirkt sich auf die Wahl der Ausgangspflanzgröße sowie die Dauer der Herstellungszeit bis zur Funktionserfüllung aus.
Bei der Wertermittlung werden alle von der Pflanzung bis zum Zeitpunkt der etwaigen Funktionser­füllung anfallenden Kosten unter Berücksichtigung von Zins und Zinseszins aufsummiert. Weiterhin werden Abschläge wegen Fehler und Mängel des Gehölzes sowie frü­here Beschädigungen auf den errechneten Herstel­lungswert berücksichtigt. Nach beginnender Funktionserfüllung wird der ermittelte Herstellungswert anfangs im Wert nur sehr wenig, gegen Ende seiner Lebenserwartung zunehmend mehr abgeschrieben.

Gerichtsgutachten

Bei Rechtsstreitigkeiten, Beweissicherungsverfahren oder Ermittlungen der Staatsanwaltschaft besteht der Auftrag für den ö.b.u.v. Sachverständigen darin, die im Beweisbeschluß des Gerichts oder vom Staatsanwalt festgelegten Fragen und Aufgabenstellungen in einem schriftlichen Gutachten fach- und sachkundig zu beantworten.
Dabei sind die fachlichen Aussagen und das Zustandekommen der Ergebnisse vollständig und nachvollziehbar zu dokumentieren und sollten möglichst auch für einen Nichtfachmann verständlich formuliert werden.
Das Gutachten unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung.

Baumkontrollen

Bei Grundstücken mit Gehölzen, die zu Gefahrenquellen für Dritte werden können, ist es gem. höchstrichterlicher Rechtsprechung erforderlich, dass bei Bäumen nach dem jeweiligen Stand der Erfahrungen und Technik als geeignet und genügend erscheinenden Sicherungen zu treffen sind, um den Gefahren vorbeugend Rechnung zu tragen. (BGH 21.01.1965) Die Kontrollen der Bäume sind in angemessenen Zeitabständen durchzuführen (BGH 30.10.1973).
Baumkontrollen erfolgen in der Regel in Form einer Sichtkontrolle durch fachlich fundierte Inaugenscheinnahme der oberirdischen Baumteile vom Boden aus.
Im Rahmen der Baumkontrolle werden neben der Überprüfung der Verkehrssicherheit und Feststellung von Schädigungen auch die zur Herstellung der Verkehrssicherheit erforderlichen Sicherungs- und Pflegemaßnahmen empfohlen. Die Durchführung der Baumkontrolle und deren Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert.

Bestandserfassungen

Bei Eigentümer-, Nutzer- oder Funktionswechseln auf Grundstücken besteht häufig die Aufgabe, den vorhandenen Gehölzbestand hinsichtlich seiner Eigenschaften, wie z.B. Artenzusammensetzung, Gehölzalter, Vitalität, Lebenserwartung, Verkehrssicherheit, erforderlicher Baumpflegemaßnahmen u.a. zu erfassen.